Für ein verfassungsgemäßes Wahlrecht in Baden-Württemberg für Menschen mit Behinderungen

By Juni 25, 2020Mitteilungsblatt

FDP-Ortsverband Edingen-Neckarhausen

Für ein verfassungsgemäßes Wahlrecht in Baden-Württemberg für Menschen mit Behinderungen

Die Fraktionen von SPD und FDP im baden-württembergischen Landtag legen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, um die verfassungswidrigen und diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse für bestimmte Menschen mit Behinderungen endlich zu streichen. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erklärt hierzu: “Während der Bundestag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2019 schnell handelte und bereits im Juli 2019 sämtliche relevanten Bundesgesetze anpasste, kommt Grün-Schwarz immer noch nicht von der Stelle. Im Landeswahlrecht wurden lediglich die Wahlrechtsausschlüsse bis zum 24.10.29021 außer Kraft gesetzt, ohne jedoch das Prozedere beim Wahlrecht für betreute Menschen auszugestalten. Dies war eine Notlösung, um die Kommunalwahlen im Mai 2019 rechtskonform durchzuführen. Diese provisorische Lösung ist aber keine Ermächtigung für die Landesregierung, das Problem bis zur Landtagswahl auszusitzen. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf weitgehend die Regelungen für die Bundestagswahl auf das Landes- und Kommunalwahlrecht übertragen. Damit erreichen wir Einheitlichkeit und Verlässlichkeit für die Wähler bereits bei der kommenden Landtagswahl. Das allgemeine Wahlrecht ist das Fundament der Demokratie. Daher ist es unerlässlich, dieses umfassend zu gewährleisten.“ Auch die Stv. Fraktionsvorsitzende Sabine Wölfle unterstrich: „Grüne, CDU, SPD und FDP haben sich im April 2019 als Kompromiss darauf geeinigt, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse in den Landesgesetzen befristet auszusetzen. Das Wahlrecht sollte weiter angepasst werden, wenn die vergleichbaren Regeln im Bundesrecht fixiert sind. Die Neuregelung im Bund wurde vor einem Jahr beschlossen. Nun erinnert sich grün-schwarze Koalition aber nicht an ihre damaligen Versprechungen. Deshalb bringen wir jetzt erneut einen Gesetzentwurf ein, um ein verfassungsgemäßes Wahlrecht in Baden-Württemberg herzustellen.“ Die Fraktionen der Grünen und der CDU waren zu Gesprächen über eine gemeinsame Initiative eingeladen, „schalteten aber auf stumm“ und beteiligten sich nicht an der Erstellung des Gesetzentwurfs, kritisierten Wölfle und Goll unisono. (DH)