Höhere Zuschüsse für die Tagespflege im Rhein-Neckar-Kreis

By Juli 26, 2018Mitteilungsblatt

FDP-Ortsverband Edingen-Neckarhausen

Höhere Zuschüsse für die Tagespflege im Rhein-Neckar-Kreis

Die Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit stellt für viele Familien, insbesondere für Alleinerziehende, eine schwierige Hürde dar. Oft stehen Rückkehrtermin und Arbeitszeitmodell schon lange fest, aber unklar ist noch, ob dann auch ein KiTa- oder Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Besteht Betreuungsbedarf zu „unüblichen“ Zeiten, vervielfachen sich die Probleme. Dies betrifft im wesentlichen Arbeitnehmer(innen) im Schichtdienst. Für diese ist es überaus hilfreich, wenn es Tagespflegeeinrichtungen für Kinder, also Tagesmütter und -väter, gibt mit der erforderlichen Flexibilität. Trotz massiven Ausbaus kommunaler Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Zahl der von Tagesmüttern und -vätern betreuten Kinder von 2010 bis 2017 um 6.400 auf 22.000 gestiegen. Demgegenüber stagniert die Zahl der betreuenden Personen bei 6.600. Das hat seinen Grund: Tagespflegekräfte arbeiten als Selbständige mit entsprechender Steuer- und Versicherungspflicht. Sie müssen sich qualifizieren, regelmäßig weiterbilden und selbstverständliche Standards in der Einrichtung erfüllen. Ein kommunaler KiTa-Platz wird mit 6.422 € pro Kind und Jahr durch das Land bezuschusst, ein Tagespflegeplatz lediglich mit 4.624 €. Das seit 2012 unveränderte staatliche Vergütungsmodell von 4,50 €/ 5,50 € pro Kind bezieht sich nur auf die direkten Betreuungsstunden, das komplette „Drumherum“ wird entweder gar nicht oder fallweise durch kommunale Zuschüsse unterstützt. Daraus ergeben sich bei gleichwertigem Angebot Vergütungsunterschiede je nach Kommune. Dies macht die Tätigkeit von Tageseltern grundsätzlich finanziell unattraktiv. Seit 2012 hat sich die FDP im Landtag für die Gleichstellung von Tagespflege mit kommunaler Kinderbetreuung eingesetzt, betonte Kreisrätin Bärbel Seemann (Nußloch) für die FDP-Fraktion, der es daher selbstverständlich war, den CDU/SPD-Antrag auf Erhöhung der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen gem. §23 SGB VIII um 1,- €/Std auf 6,50 € für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und 5,50 € für die über 3-jährigen Kinder zu unterstützen. Gleichfalls stimmte die FDP-Kreistagsfraktion für die Erhöhung der Zahlungen in „Randzeiten“ um ebenfalls 1,- €/Std. und für die Gewährung eines Sachkostenzuschlags für erhöhte Sachkosten (Miete, Nebenkosten, Ausstattung) in Höhe von 1,- €/Std. und Kind für außerhalb des eigenen Haushalts der Tagespflegepersonen betreuten Kinder. Bärbel Seemann mahnte abschließend, den belastenden bürokratischen Aufwand, der die Arbeit der Tageseltern erschwere, abzubauen. (DH)

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