FDP-Ortsverband Edingen-Neckarhausen
FDP-Kreistagsfraktion im Jobcenter
„Das Jobcenter leistet gute Arbeit“, stellte Fraktionsvorsitzende Claudia Felden schon zu Beginn des Informationsbesuches der FDP-Kreistagsfraktion in der gemeinsamen Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und des Rhein-Neckar-Kreises fest. Bereits vor zwei Jahren hatten sich die Kreistags-Liberalen dort aus erster Hand informiert. Beim neuerlichen Besuch ging es um die Entwicklung des „Integration Point“ und um die Diskussion aktueller gesetzgeberischer Maßnahmen und die Entwicklung auf dem hiesigen Arbeitsmarkt. Hierzu standen der Leiter des Jobcenters, Norbert Hölscher, und mehrere leitende Mitarbeiter(innen) Rede und Antwort. Der „Integration Point“, der im März 2016 seine Arbeit aufgenommen hat, wurde zur Integration von Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt eingerichtet. Trotz des Rückgangs der Flüchtlingszahlen im Rhein-Neckar-Kreis hat diese gemeinsame Einrichtung noch Zulauf. Wurden 2016 insgesamt rund 1.400 Bedarfsgemeinschaften in die Betreuung des Jobcenters aufgenommen, im Jahr 2017 noch 930, so waren es bis Anfang September 2018 etwa 350 neue Bedarfsgemeinschaften, was jeweils durchschnittlich rechnerisch 2,2 Personen entspricht. Aufgrund der positiven Lage auf dem Arbeitsmarkt ist der Gesamt-Kundenbestand des Jobcenters in diesem Zeitraum nur um 206 Personen gestiegen, was einem Zuwachs von lediglich 0,8 % entspricht. Dies ist auch aufzunehmende Vermittlungserfolge der Integrationsfachkräfte zurückzuführen. Sprachkurse, Qualifizierungen und berufsvorbereitende Maßnahmen tragen immer mehr Früchte. Die vollzählig anwesenden FDP-Kreisräte berichteten unisono, wie schwer es Unternehmen, Kommunen und Handwerksbetriebe jedweder Größe haben, Mitarbeiter – egal welcher Qualifikation – zu finden. Inzwischen seien selbst fehlende Sprachkenntnisse kein Hinderungsgrund mehr. Trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung waren sich die Repräsentanten des Jobcenters mit den FDP-Kreisräten einig, dass in etlichen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht, so etwa bei den Hartz-IV-Anträgen, die inzwischen den Umfang eines schmalen Buches angenommen haben und denen 24 verschiedene Rechtsquellen zugrunde liegen. Hier bedarf es rasch einer Vereinheitlichung und Vereinfachung. Die Kostengrenzen für die Unterkunft bei der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen müssen neu festgelegt werden. Sie entsprechen vielfach nicht mehr der Realität und führen zu Ungleichbehandlungen. Für den Landkreis wäre dies kostenneutral aufgrund der Erstattungen durch das Land. Auch der zweite Besuch der FDP-Kreistagsfraktion im Jobcenter binnen kurzem war von regem Informations- und Meinungsaustausch geprägt. Der Dialog wird fortgesetzt, wurde wechselseitig zugesagt. (DH)
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